Biologische Abfallbehandlung: geeignete Maßnahmen für zugelassene Anlagen

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Mar 30, 2024

Biologische Abfallbehandlung: geeignete Maßnahmen für zugelassene Anlagen

Geeignete Maßnahmen zur Abfalllagerung, -trennung, -übertragung und -handhabung. Die folgenden Maßnahmen gelten für alle Prozesse und Abläufe. 1. Ihre Einrichtung muss über genügend physische und zulässige Einrichtungen verfügen

Geeignete Maßnahmen zur Abfalllagerung, -trennung, -übertragung und -handhabung.

Die folgenden Maßnahmen gelten für alle Prozesse und Abläufe.

1. Ihre Einrichtung muss über genügend physische und zulässige Kapazität für die Abfälle, Rohstoffe und „End-of-Waste“-Materialien verfügen, die Sie vor Ort lagern.

2. Sie müssen die in Ihrer Umweltgenehmigung festgelegten Grenzwerte und alle zusätzlichen behördlichen Anforderungen einhalten, die möglicherweise gelten, zum Beispiel:

3. Sie müssen alle Abfälle auf einer undurchlässigen Oberfläche mit geschlossener Entwässerung lagern, die den Empfehlungen von CIRIA 736 entspricht.

4. Die Entwässerung des Lagerbereichs muss:

5. Wenn möglich, müssen Sie sauberes Regenwasser von Abfällen und Abwässern trennen, um den Speicherbedarf zu begrenzen.

6. Sie müssen Abfälle an Orten lagern, an denen der Abfall minimiert wird und über Entsorgungsverfahren verfügen.

Nur fachkundiges Personal darf mit Abfällen umgehen. Sie müssen geeignete Ausrüstung verwenden.

7. Wenn möglich, müssen Sie Lagerbereiche abseits von Wasserläufen und sensiblen Grundstücksgrenzen (z. B. in der Nähe von öffentlichen Wegerechten, Wohnhäusern oder Schulen) anordnen.

8. Sie müssen sämtliche Abfälle innerhalb des Sicherheitsbereichs Ihrer Einrichtung lagern, um unbefugten Zugriff und Vandalismus zu verhindern.

9. In Ihrem Managementsystem und Geruchsmanagementplan müssen die maximale Lagerkapazität des Standorts und die ausgewiesenen Lagerbereiche klar angegeben sein.

10. Sie müssen eine Beschilderung bereitstellen, aus der deutlich hervorgeht, welche maximale Menge und Art von Abfällen in einem Bereich gelagert werden dürfen. Sie müssen diese maximalen Kapazitäten den Mitarbeitern vor Ort mitteilen.

11. Sie müssen die Kapazität klar definieren, zum Beispiel:

12. Sie müssen die Menge der auf dem Gelände und in den dafür vorgesehenen Bereichen gelagerten Abfälle regelmäßig überwachen, um sicherzustellen, dass Sie die maximale Lagerkapazität nicht überschreiten.

13. Bei der Behälterkompostierung und AD werden die verfügbare Lagerkapazität und der Durchsatz durch die Zeitspanne beeinflusst, in der sich der Abfall in den Behandlungsbehältern befindet. Sie müssen sicherstellen, dass Sie über ausreichende Kapazitäten zur Lagerung von Abfallein- und -ausgängen verfügen und dabei die Laderate und die Kapazität für die Behandlung berücksichtigen. Informationen zur Bestimmung der Kapazität finden Sie in der Regulatory Guidance Note 2.

14. Sie müssen stark verrottbare Abfälle, einschließlich geruchsintensiver und ammoniakreicher Abfälle sowie Abfälle, die tierische Nebenprodukte enthalten, in einem geschlossenen oder geschlossenen Gebäude lagern.

Das Gebäude sollte mit einem entsprechend konstruierten Absaug- und Belüftungssystem ausgestattet sein, wobei die Luft abgesaugt und einem geeigneten Abgasreinigungssystem zugeführt werden soll. Sie können eine lokale Punktquellen-Luftabsaugung in Gebäuden installieren, um die Quellenemissionen an diesem Ort zu minimieren.

Für flüssige Abfälle ist dies entweder:

15. Ihre Lagerflächen müssen groß genug sein, um vorhersehbare Änderungen in der Rohstoffversorgung zu bewältigen und Ihre Produktion ohne Umweltverschmutzung zu versenden. Zum Beispiel während:

16. Sie dürfen Abfälle nicht übermäßig ansammeln. Sie müssen Abfälle so schnell wie möglich behandeln oder von der Baustelle entfernen. Sie müssen der Behandlung oder Off-Site-Verbringung von Abfällen Priorität einräumen, basierend auf:

17. Lagerflächen für verrottbare Abfälle müssen von einer Art und Qualität sein, die für eine wirksame Reinigung und/oder Desinfektion geeignet sind. Sie müssen Verfahren einrichten und anwenden, um sicherzustellen, dass Oberflächen regelmäßig gereinigt oder desinfiziert werden (oder beides).

18. Sie müssen Ihre Lagereinrichtungen und -verfahren so gestalten, dass sichergestellt ist, dass es zu keiner Kreuzkontamination zwischen Inputs und Outputs des Prozesses und während des Behandlungszyklus (falls zutreffend) kommt. Beispielsweise bei der Hygienisierung und Stabilisierung von Kompostierungsabfällen.

19. Bei der Lagerung von Abfällen gilt das First-In-First-Out-Prinzip. Sie müssen außerdem den Umgang mit Abfällen identifizieren und priorisieren, bei denen ein höheres Risiko besteht, dass sie Geruchs-, Abfall- oder Schädlingsprobleme verursachen. Sie können dies erreichen, indem Sie die Lagerplätze abwechselnd befüllen und entleeren oder einen All-In-All-Out-Ansatz anwenden.

20. Sie müssen Ihren Abfallbestand vor Ort jederzeit verfügbar machen.

21. Ihr Standort muss jederzeit über einen sicheren Fußgänger- und Fahrzeugzugang (z. B. für Gabelstapler) zu den Lagerbereichen verfügen, damit Sie Abfälle sicher abholen können.

22. Sie müssen Bunker, Buchten und Gruben so gestalten, dass sich Abfall und Schutt nicht in unzugänglichen Bereichen wie Ecken ansammeln. Sie müssen Bunker, Buchten und Gruben regelmäßig reinigen.

Die folgenden Maßnahmen gelten für alle Prozesse und Abläufe.

1. Sie müssen alle oberirdischen Tanks, die zur Lagerung und Behandlung von Abfällen verwendet werden, auf einer undurchlässigen Oberfläche mit sekundärer Eindämmung anordnen.

2. Sie müssen über einen Entwässerungsplan verfügen.

3. Sie müssen Tanks und zugehörige Ausrüstung verwenden, die ordnungsgemäß entworfen, gebaut und gewartet werden.

4 Sie müssen eine Risikobewertung durchführen, um die Konstruktion und den Betrieb von Massenspeichersystemen zu validieren.

5. Sie müssen sicherstellen, dass alle neuen Tanks und Geräte dicht sind und ordnungsgemäß funktionieren, bevor Sie sie verwenden.

6. Sie müssen alle Großlagertanks abdecken. Wenn möglich, müssen Sie Tanks und Behälter durch eine geeignete Abgasreinigung eindämmen und entlüften oder sie direkt in ein Gasrückgewinnungssystem einleiten.

7. Speichersysteme müssen den folgenden CIRIA-Richtlinien entsprechen:

8. Sie müssen Großlagerbehälter auf einer undurchlässigen Oberfläche aufstellen, die gegenüber dem zu lagernden Material beständig ist. Die Oberfläche muss über eine eigenständige Entwässerung verfügen, um zu verhindern, dass verschüttete Flüssigkeiten in die Lagersysteme gelangen oder aus dem Gelände entweichen. Undurchlässige Flächen müssen über abgedichtete Arbeitsfugen verfügen.

9. Sekundäre Eindämmungen (Bunde) müssen:

10. Sie müssen in der Lage sein, alle Verbindungen zu Behältern, Tanks und Sekundärbehältern mit geeigneten Ventilen zu schließen. Wenn Sie Bodenauslässe haben, müssen Sie ein Ventil in der Nähe des Tanks anbringen und über mindestens zwei Absperrpunkte für den Fall eines Ventilausfalls verfügen.

11. Sie müssen Überlaufrohre zu einem geschlossenen Entwässerungssystem (z. B. dem entsprechenden sekundären Sicherheitsbehälter) oder zu einem anderen Behälter führen, in dem geeignete Kontrollmaßnahmen vorhanden sind.

Die folgenden Maßnahmen gelten für alle Prozesse und Abläufe.

1. Alle unterirdischen Tanks (einschließlich der teilweise und vollständig untergetauchten Tanks), die zur Lagerung und Behandlung von Abfällen dienen, müssen mit einem sekundären Sicherheitsbehälter und einem technischen Leckerkennungssystem ausgestattet sein. Sie müssen gemäß CIRIA 736 oder einem alternativen anerkannten Standard gebaut sein.

2. Alle Tanks müssen über Alarm- und Abschaltsysteme oder einen Inspektionsprozess verfügen, der darauf abzielt, Überfüllung und Leckagen zu verhindern und zu erkennen.

3. Alle Lagertanks, die zusätzliches Management erfordern, einschließlich Rühren, aktive Gassammlung oder Belüftung, müssen eingedämmt und die Luft gesammelt und entsprechend entlüftet oder zurückgewonnen werden.

Die folgenden Maßnahmen gelten für alle Prozesse und Abläufe.

1. Sie müssen sicherstellen, dass die Lagunen und Tanks, die zur Lagerung von Kompostierungsflüssigkeiten und Gärrückständen verwendet werden, über genügend Kapazität verfügen, um Zeiten zu überbrücken, in denen das Land nicht verfügbar ist. Dokumentieren Sie diese Verfahren in Ihrem Managementsystem. Sie müssen einen Notfall vorbereiten, damit Sie über ausreichend Lagerraum verfügen.

2. Lagunen müssen jederzeit einen Freibord von mindestens 750 mm haben.

Sie müssen neue Teiche mit einer technischen, undurchlässigen, starren oder flexiblen Abdeckung abdecken. Sie müssen über eine Gassammlung und -absaugung zur Reduzierung oder über ein Gasrückgewinnungssystem verfügen. Alle neuen Lagunen müssen gemäß CIRIA 736 gebaut werden.

3. Bestehende Lagunen müssen von einem entsprechend qualifizierten Ingenieur einer Risikobewertung unterzogen werden. Sie müssen die strukturelle Integrität der Lagune wahren. Sie müssen alle während der Bewertung festgestellten Probleme ansprechen und lösen.

4. Bestehende Lagunen können schwimmende Abdeckungen oder eine Kruste (die sich bei hohem Trockenmassegehalt bildet) verwenden, um die Emissionen zu kontrollieren. Die Abdeckung muss ausreichend sein, um das Verhältnis von Oberfläche zu Luft zu minimieren und Emissionen zu verhindern.

5. Schwimmende Abdeckungen müssen:

6. Sie müssen feste Teichabdeckungen entwerfen, um Emissionen zu verhindern. Nutzen Sie sie, um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern und die Menge des gelagerten Materials zu reduzieren. Weitere Informationen darüber, wie Emissionen speziell aus Güllelagern kontrolliert werden können, finden Sie in den Umweltgenehmigungsrichtlinien für intensive Landwirtschaft.

Die folgenden Maßnahmen gelten für alle Prozesse und Abläufe.

1. Sie müssen alle Abfallbehälter, zum Beispiel Fässer und IBCs, so lagern, dass ein sicherer Zugang und eine sichere Inspektion möglich sind.

2. Sofern möglich, müssen Sie Containerabfälle abgedeckt lagern. Überdachte Bereiche müssen über eine gute Belüftung verfügen. Dies gilt für alle Container, die sich in Lagerung, Empfang (bis zur Annahme) oder Quarantäne befinden.

Die Lagerung unter Dach bietet einen besseren Schutz für Behälter als die Lagerung unter freiem Himmel und minimiert die Produktion von kontaminiertem Wasser. Überdachte Lagerung außerdem:

3. Wenn Abfälle bekanntermaßen empfindlich gegenüber Hitze, Licht, Luft oder Wasser sind, müssen Sie sicherstellen, dass sie vor diesen Umgebungsbedingungen geschützt werden. Diese Lagerbestimmungen gelten für alle Behälter, die in einem Lagerbereich aufbewahrt werden oder geleert, sortiert, neu verpackt oder auf andere Weise verwaltet werden.

4. Sie müssen in Containern verpackte Abfälle unter Schutz entleeren, neu verpacken oder anderweitig entsorgen. Wenn bei dieser Tätigkeit Emissionen entstehen könnten, müssen Sie sie in einem geschlossenen Gebäude mit geeigneter Luftabsaugung, -reduzierung und -entwässerung durchführen.

5. Alle Abfallbehälter müssen für ihren Zweck geeignet sein, d. h.:

6. Sie müssen alle Behälter (und Paletten, auf denen sie möglicherweise gelagert werden) täglich auf Lecks und verschüttete Flüssigkeiten überprüfen.

7. Behälter und Paletten müssen sicher gemacht werden, wenn Anzeichen oder die Gefahr von Verschüttungen bestehen.

8. Sie müssen alle Behälter während der Lagerung so kennzeichnen, wie sie bei der Annahme etikettiert wurden. Sie müssen Behälter so handhaben und lagern, dass das Etikett gut sichtbar und weiterhin lesbar ist.

9. Sie müssen mit schlecht etikettierten oder nicht etikettierten Behältern umgehen, z. B. durch Neuetikettierung, Überfässern und Umfüllen des Behälterinhalts.

10. Sie dürfen Behälter, Tanks und Behälter nicht über die angegebene Nutzungsdauer hinaus verwenden. Sie dürfen sie nur für den Zweck oder die Stoffe verwenden, für die sie entwickelt wurden.

11. Um Emissionen zu minimieren und Verschüttungen zu reduzieren, müssen Sie die Unversehrtheit der Abfallverpackung jederzeit aufrechterhalten, bis sie in den Behandlungsprozess gelangt.

12. Sie dürfen Abfälle niemals so werfen, darauf treten oder damit umgehen, dass die Unversehrtheit der Verpackung beschädigt werden könnte.

13. Sie müssen Gabelstaplerfahrer im Umgang mit palettierten Waren schulen, um Schäden an der Integrität der Container durch den Gabelstapler zu minimieren.

14. Sie müssen Ihre Anlage so gestalten und betreiben, dass die Abfallbehandlung minimiert wird.

15. Alle Behälter müssen einen Deckel haben und der Deckel muss geschlossen sein, außer wenn der Behälter beprobt, geladen oder entladen wird.

16. Container mit Abfall dürfen nicht gestapelt werden.

17. Sie müssen Lagerflächen, Container und Infrastruktur täglich inspizieren. Sie müssen sich umgehend um alle Probleme kümmern. Sie müssen über die Inspektionen schriftliche Aufzeichnungen führen. Sie müssen etwaige verschüttete Abfälle beheben und protokollieren.

18. Sie dürfen Abfälle nur nach schriftlichen Verfahren zwischen verschiedenen Standorten am Standort bewegen (oder zur Entfernung außerhalb des Standorts laden). Sie müssen Ihr Abfallverfolgungssystem anpassen, um diese Änderungen bei Bedarf aufzuzeichnen.

19. Sie dürfen in keinem Lagerbereich Tätigkeiten ausführen, bei denen ein klares Brandrisiko besteht. Beispiele beinhalten:

20. Wenn Sie Wartungsarbeiten durchführen müssen, die beispielsweise Schleifen und Schweißen umfassen können, müssen Sie zunächst alle brennbaren Materialien entfernen. Anschließend müssen Sie eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach sicheren Arbeitssystemen oder einer Arbeitserlaubnis durchführen.

Dieser Abschnitt gilt auch für den Transfer von flüssigen Abwässern, Gärrückständen und Gülle.

Die folgenden Maßnahmen gelten für alle Prozesse und Abläufe.

1. Sie müssen den Abfall von oder zu einem Tankwagen oder in ein Fass oder einen Tank in einem dafür vorgesehenen Bereich umladen.

2. Sie müssen über einen dokumentierten Prozess verfügen und sicherstellen, dass das Personal in der Durchführung von Kontrollen und Überweisungen geschult ist.

3. Ihr Personal muss die Entladung oder den Transfer von Tankfahrzeugen überwachen.

Sie sollten Tankwagen buchen und ausreichend Zeit für einen sicheren Transfer einplanen.

4. Sie müssen über ein System verfügen, das das Wegfahren eines Fahrzeugs verhindert, während es noch angekuppelt ist. Sie müssen über Maßnahmen verfügen, um sicherzustellen, dass die Kupplungen korrekt montiert sind. Dadurch wird verhindert, dass sich Kupplungen lösen oder lösen.

5. Sie müssen Ihre eigenen Kupplungen bereitstellen, warten und reinigen, um deren Integrität und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Sie müssen außerdem:

6. Sie müssen sicherstellen, dass Umladungen aus Tankfahrzeugen erst nach Abschluss der Abfallannahmekontrollen und dann nur mit Zustimmung einer verantwortlichen Person erfolgen. Sie müssen Folgendes aufzeichnen:

7. Sie müssen über Maßnahmen zur Verhinderung einer Überfüllung verfügen, wie z. B. ein Absperrventil.

8. Die Übergabe von Abfällen ist erst nach Abschluss einer entsprechenden Prüfung und Verträglichkeitsprüfung zulässig.

9. Sie müssen Tankwagen mit tierischen Nebenprodukten über eine versiegelte Leitung entladen. Sie müssen dies in einem Gebäude tun, das mit einem entsprechend konzipierten und konstruierten Luftsammel- und -reduzierungssystem ausgestattet ist.

10. Sie müssen routinemäßige Wartungskontrollen an Pumpendichtungen und Filtertöpfen durchführen.

11. Sie müssen über Notfallbereiche für auslaufende Fahrzeuge verfügen, um eine Verschmutzung zu verhindern.

Am Ladeanschluss sollte ein abschließbares Absperrventil angebracht sein. In Zeiten, in denen die Entladestellen nicht beaufsichtigt werden, bleibt diese verschlossen.

12. Wenn Sie einen Liefertankwagen zum Sammeln und Transportieren von Gärresten (von AD oder TAD) verwenden, müssen Sie sicherstellen, dass keine Gefahr einer Kreuzkontamination besteht, indem Sie beispielsweise gemischte Lebensmittelabfälle anliefern und mit pasteurisierten Gärresten abfahren.

13. Sie müssen über Systeme und Verfahren verfügen, um sicherzustellen, dass die zu transportierenden Abfälle beim Verpacken und Transportieren den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter und zur Verwendung transportabler Druckgeräte von 2009 (CDG) entsprechen.

14. Sie müssen verschüttete Flüssigkeiten innerhalb der geschlossenen Bereiche zurückhalten und diese umgehend mit Pumpen oder Absorptionsmitteln auffangen. Verschüttete Flüssigkeiten müssen Sie protokollieren.

15. Wenn Sie Rotationspumpen verwenden, müssen diese mit einem Druckregelsystem und einem Sicherheitsventil ausgestattet sein.

16. Sie müssen Flüssigkeiten und Schlämme pumpen, anstatt offene Bewegungen zu verwenden.

Die folgenden Maßnahmen gelten für alle Prozesse und Abläufe.

1. Sie müssen wöchentlich alle Entwässerungskanäle, Belüftungskanäle und Auffangwannen überprüfen, um Verstopfungen durch Schmutz und Kondensat festzustellen.

2. Sie müssen Schmutz entfernen und die Kanäle und Sümpfe reinigen, um Gerüche und Schädlingsbefall zu verhindern und die Entwässerung und den Luftstrom durch die Belüftungskanäle zu maximieren.

3. Sie müssen Sickerwasser oder Flüssigkeiten, die zur externen Verwertung oder Entsorgung gemäß WM3 geschickt werden, angemessen charakterisieren. Dieser Abfall wird je nach Bewertung und Charakterisierung entweder als 16 10 01* oder als 16 10 02 kodiert.

Die folgenden Maßnahmen gelten für alle Prozesse und Abläufe.

1. Sie müssen den Substratfüllstand in allen Lagertanks, Behältern und Lagunen überwachen, in denen Flüssigkeiten, Schlamm und Gärreste aufbewahrt werden.

2. Lagerbehälter für Flüssigkeiten, Schlämme und Gärreste müssen über einen vom Anlagenhersteller empfohlenen Freibord verfügen.

3. Sie müssen alle Lagertanks mit einer automatischen Füllstandsüberwachung und einem zugehörigen Alarm- und Abschaltsystem zum Schutz vor Überfüllung ausrüsten. Diese Systeme müssen ausreichend robust sein (z. B. auch bei Vorhandensein von Schlamm und Schaum funktionsfähig) und regelmäßig gewartet werden.

4. Eine sachkundige Person muss Tanks, Rohrleitungen und Armaturen gemäß einem schriftlichen Inspektionsprogramm inspizieren. Eine sachkundige Person muss außerdem den Umfang und die Häufigkeit der Prüfung festlegen. Sie müssen anhand eines Risikobewertungsansatzes ermitteln, wie oft diese internen Untersuchungen durchgeführt werden sollen. Grundlage hierfür sollte Folgendes sein:

5. Sie müssen auf die Ergebnisse aller Inspektionen reagieren und alle notwendigen Reparaturen durchführen, um sicherzustellen, dass die Tanks betriebsbereit bleiben. Sie müssen Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Inspektion und etwaiger Reparaturen führen.

6. Sie müssen über Systeme verfügen, die sicherstellen, dass das Beladen, Entladen und Lagern unter Berücksichtigung aller damit verbundenen Risiken sicher ist. Dies kann Folgendes umfassen:

7. Wenn Sie eine neue Anlage betreiben, müssen Sie Tanks, Behälter oder Lagunen, in denen gefährliche oder flüssige Abfälle gelagert oder behandelt werden, mit festen Abdeckungen abdecken.

8. Folgendes muss zweckdienlich und beständig gegen die zu lagernden und zu transportierenden Abfälle sein:

9. Sie müssen ein geeignetes Rohrleitungskodierungssystem verwenden (z. B. RAL-Farbkodierung nach europäischem Standard).

10. Sie müssen den Transfer von Flüssigkeiten und Schlämmen zwischen Tanks überwachen und dies muss mit einem Alarm- oder Abschaltsystem verbunden sein.

11. Ihr Personal muss die Lade- und Entladeaktivitäten entweder direkt oder mithilfe von Videoüberwachung überwachen.

12. Sie müssen ermitteln, wie oft externe Prüfungen mit zerstörungsfreien Prüfmethoden (ZfP) durchgeführt werden sollen.

13. Sie müssen die Entfernung von Sand und Sedimenten aus Lagertanks und Lagunen in angemessenen Abständen einplanen, die durch ein schriftliches Inspektionsprogramm festgelegt werden. Aus Tanks und Sandfängen entfernter Sand und Sedimente stellen bei der Entsorgung Abfall dar und unterliegen daher der abfallrechtlichen Kontrolle. Sie dürfen sie nicht in Lagunen ablagern.